Der Schulgemeinschaftsausschuss (kurz: „SGA“) ist ein Organ der Schule, dem sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktionen übertragen werden.
Die Mitglieder im SGA sind

3 gewählte Vertreter der Schülerinnen und Schüler,

3 gewählte Elternvertreter sowie

3 gewählte Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer.
Der Direktor der Schule führt den Vorsitz.

Die Mitglieder des SGA treffen Entscheidungen über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen *)
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen *)
  • schulautonome Schulzeitregelungen *)
  • Beschlussfassung der 5- bzw. 6-Tagewoche *)
  • Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen *)

(*) Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit jeder Gruppe gefasst, bei Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern aus jeder Gruppe. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter.

Weiters beraten die Mitglieder des SGA über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von Budgetmitteln, die der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Normalerweise finden 2 bis 3 SGA-Sitzungen im Schuljahr statt.