Der Schulgemeinschaftsausschuss (kurz: „SGA“) ist ein Organ der Schule, dem sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktionen übertragen werden.
Die Mitglieder im SGA sind
3 gewählte Vertreter der Schülerinnen und Schüler,
3 gewählte Elternvertreter sowie
3 gewählte Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer.
Der Direktor der Schule führt den Vorsitz.
Die Mitglieder des SGA treffen Entscheidungen über
- mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen *)
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen *)
- schulautonome Schulzeitregelungen *)
- Beschlussfassung der 5- bzw. 6-Tagewoche *)
- Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen *)
(*) Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit jeder Gruppe gefasst, bei Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern aus jeder Gruppe. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter.
Weiters beraten die Mitglieder des SGA über
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
- die Verwendung von Budgetmitteln, die der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Normalerweise finden 2 bis 3 SGA-Sitzungen im Schuljahr statt.